Das Land NRW fördert im Rahmen des Corona-Konjunkturprogrammes tierwohlfördernde Maßnahmen zur Verbesserung des Stallklimas. Aufgepasst – bis zu 7.500,00 € Netto-Investitions-Summe sind keine Vergleichsangebote erforderlich!
Stallkühlung für Schweineställe
Stallkühlung für Rinder / Milchvieh-Ställe
Einen Antrag auf Förderung können alle landwirtschaftlichen Betriebe stellen, deren Betriebssitz / Investitionsstandort in NRW liegt. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW.