Förderung Des Tierwohls


Förderung des Landes NRW von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen


Stallklima- / Tierwohl-Förderung bis 31.12.2024 verlängert - 40 % der Netto-Investitionssumme sparen!


Das Land NRW fördert im Rahmen des Corona-Konjunkturprogrammes tierwohlfördernde Maßnahmen zur Verbesserung des Stallklimas. Aufgepasst – bis zu 7.500,00 € Netto-Investitions-Summe sind keine Vergleichsangebote erforderlich!


3 Stallventilatoren MD EC Flow 1400 von Menken & Drees beim LKW-Transport


Kühlung für Schweineställe und Rinderställe – was wird gefördert?


Stallkühlung für Rinder / Milchvieh-Ställe



Wer kann die Stallklima-Förderung beantragen?


Einen Antrag auf Förderung können alle landwirtschaftlichen Betriebe stellen, deren Betriebssitz / Investitionsstandort in NRW liegt. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der Landwirtschaftskammer NRW.


Wie wird gefördert?


  • Der Förderanteil beträgt 40% des Nettoinvest
  • Der Mindestförderbetrag beträgt 1.000€ (also mindest Nettoinvest 2.500€)
  • Die maximale Fördersumme beträgt 20.000€ binnen 3 Steuerjahren
  • Der Förderantrag ist mit der Unternehmernummer bei der jeweiligen Kreisstelle der LWK einzureichen
  • Insgesamt 3 Vergleichsangebote sind je Gewerk einzureichen (ab 7.500 € Nettoinvestitions-Summe). Die Zuwendungshöhe richtet sich nach dem günstigsten Angebot
  • Die Bewilligung des Antrages erfolgt nach Datum des Antragseinganges (Windhundprinzip)
  • Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden!
  • Förderfähig sind nicht nur Material, sondern auch Lohn, - und Fahrtkosten, die mit der Projekt-Umsetzung verbunden sind

Jetzt unverbindlich beraten lassen – wir unterstützen Sie bei Ihrer Antragsstellung!


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