NRW fördert im Rahmen des Corona-Konjunkturprogrammes tierwohlfördernde Maßnahmen.
Kühlung in Schweineställen
Kühlung in Rindviehställen
Förderfähig sind nicht nur Material, sondern auch Lohn, - und Fahrtkosten, welche im Zusammenhang mit der Umsetzung entstehen.
Einen Antrag auf Förderungen können landwirtschaftliche Betriebe stellen. Betriebssitz und Investitionsstandort müssen in NRW liegen.